Wenn Kunden selbst angemahnte Rechnungen nicht bezahlen, bietet sich das Einschalten eines Inkassobüros an. Die meisten Verbraucher zeigen vor den Zahlungsaufforderungen eines Inkassounternehmens mehr Ehrfurcht als vor den Mahnungen ihrer Lieferanten und Dienstleister. Pünktliche Zahlungen sind unverzichtbar, da die eigenen Vorlieferanten ebenfalls auf die vereinbarungsgemäße Begleichung ihrer gestellten Rechnungen bestehen.
Seriöse Inkassounternehmen wählen
Inkassounternehmen, wie C & S Credit Managment AG benötigen für ihre Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis, deren Erteilung nach einer Prüfung der persönlichen und fachlichen Fähigkeiten ihrer Inhaber erfolgt. Mindestens ein Besitzer oder ein leitender Angestellter des Dienstleisters muss einen Sachkundekurs belegt haben und den Erfolg der Kursteilnahme bei einer Prüfung nachweisen. Die Mitgliedschaft in einem Bundesverband ist ein wesentliches Kriterium für die Seriosität eines Inkassounternehmens. Ob ein Inkassobüro zugelassen ist, lässt sich bei einer Anfrage zum Rechtsdienstleistungsregister ermitteln. Seriöse Inkassounternehmen arbeiten ausschließlich mit rechtlich zugelassenen Mitteln. Sie fordern säumige Kunden zur Zahlung der ausstehenden Beträge auf und kündigen ihnen gegenüber bei weiteren Zahlungsverzügen das gerichtliche Mahnverfahren an. Bedenkliche Vorgehensweisen wie die Bloßstellung von Schuldnern oder deren Bedrohung gehören nicht zu den Maßnahmen seriöser Inkassodienstleister. Ihre Anwendung kann den Zahlungseingang zwar beschleunigen, führt aber leicht zu rechtlichen Konsequenzen. Diese können auch den Auftraggeber eines nicht seriösen Inkassobüros treffen, sofern dieser über die Vorgehensweise seines Inkassopartners informiert ist.
Forderungen verkaufen oder das Inkassobüro mit dem Eintreiben beauftragen?
Bei einem Einzug von Außenständen über ein Inkassobüro bestehen zwei Möglichkeiten. Der Forderungsinhaber kann ein Inkassounternehmen mit dem Einzug in seinem Namen beauftragen oder die Forderung an dieses verkaufen. Der Verkauf bestehender Zahlungsforderungen wird juristisch als Abtretung bezeichnet. In diesem Fall zahlt das Inkassounternehmen einen prozentualen Betrag der einzuziehenden Summe und trägt das Risiko der Nichteinbringbarkeit. Die Abtretung eignet sich vorwiegend für Forderungen, deren Eingang der Unternehmer als unwahrscheinlich einstuft. Wenn das Inkassounternehmen mit dem Einzug einer Forderung im Namen des ursprünglichen Forderungsinhabers beauftragt wird, leitet es die auf diese eingehende Zahlung an das beauftragende Unternehmen weiter. Diese Variante eignet sich für Forderungen, deren Befriedigung als realistisch anzusehen ist. Sollte das Inkassounternehmen bei seinen Bemühungen ebenfalls erfolglos sein, erhält der Auftraggeber nicht nur kein Geld, sondern muss zudem das vereinbarte Entgelt für die fruchtlosen Bemühungen bezahlen. Das Recht zur Rückforderung dieses Betrages vom säumigen Schuldner besteht zwar, lässt sich aber nur selten durchsetzen.